Mitarbeit im Projekt

Hochwasserschutz Trostberg an der Alz, OT Pechlerau / Saliterau; Unterlagen zum LBP; Ermittlung des Kopmensationsbedarfs nach BayKomV (2018 - 2020)

Auftraggeber:
Wasserwirtschaftsamt Traunstein

Projektpartner Umweltplanung Schuster, Surberg bei Traunstein
la-schuster(at)t-online.de

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Dieses Vorhaben dient dazu, den Hochwasserschutz für die Stadt Trostberg in den Ortsteilen Saliterau und Pechlerau zu verbessern. Dabei sind neben ökologischen Aspekten auch vorhandene Benutzungen, Freizeit und Erholung sowie das Stadt- und das Landschaftsbild zu berücksichtigen. Das Planungsgebiet von 12 ha umfasst den Ufersaum der Alz, sowie einen Großteil des Auwaldes linksseitig der Alz, der nach der Biotopkartierung Bayern als Biotopfläche ausgewiesen ist. Desweiteren liegt das Planungsgebiet teilweise innerhalb des Wasserschutzgebiets der Zone III. Das Vorhaben umfasst die Aufweitung der Alz, eine Geländeabsenkung und die Errichtung einer Hochwasserschutzmauer bzw. einer Spundwand. Die Vor- und Entwurfsplanung der technischen Hochwasserschutz- maßnahmen erfolgte durch das Ingenieurbüro SKI GmbH + Co. KG. Eine Biotop- und Nutzungstypenkartierung wurde in der Vorplanung vom Landschaftsplanungsbüro GfN- Umweltplanung durchgeführt. Vom Projektpartner Umweltplanung Schuster wurde der landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) erstellt, der auch eine Eingriffsbilanzierung nach den Vorgaben der Bayerischen Kompensationsverordnung enthält.

Mein Beitrag zum Projekt umfasst die Ermittlung des Kompensations-bedarfs nach der BayKompV und die Erstellung des Bestand- und Konfliktplans, sowie des Maßnahmenplans im Maßstab 1:1000 als Anlage für den LBP.
Die Bayerische Kompensationsverordnung erfordert für die Eingriffs- und Kompensationsermittlung die Anwendung des Biotopwert-verfahrens. Der Kompensationsbedarf für die Einzelflächen wird ermittelt aus der Verschneidung der kartierten Biotop- und Nutzungstypen mit den von der Planung ausgehenden vorhabens- bezogenen Wirkungen. In diesem Fall erfolgte die Anwendung der BayKomV im Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Dabei muss für jede vom Eingriff betroffene Fläche eine Folgenutzung festgelegt werden. Tabelle: Berechnung des Kompensationsbedarfs nach BayKompV, (FlurbG).

Als Geographisches Informationssystem wurde das Open Source Programm QGIS verwendet.